Vereinbarungen

Es gibt zwei Verträge, in denen vereinbart wird, wie Recreatiepark De Wielen Ihren Bungalow oder Ihr Chalet an Dritte vermieten wird und welche Verwaltung wir für Sie übernehmen werden. Es handelt sich um einen Mietvertrag für die Vermietung an Dritte und einen Dienstleistungsvertrag.

Pachtvertrag zur Vermietung an Dritte

Der Fremdvermietungsvertrag ist ein Vertrag, der die Bedingungen für die Vermietung Ihres Bungalows oder Chalets an Dritte festlegt. Er enthält die Dauer der Vereinbarung, die Provision und die Verantwortlichkeiten von Eigentümer und Mieter.

Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleistungsvertrag ist ein Vertrag, in dem festgelegt ist, welche Verwaltungsdienstleistungen Recreatiepark De Wielen für Sie in Bezug auf Ihren Bungalow oder Ihr Chalet erbringt. Diese Dienstleistungen können variieren, vom Mähen des Rasens über das Schneiden von Hecken, das Sauberhalten der Terrasse, das Entfernen von Unkraut usw.

Möchten Sie, dass wir Vermietungen durchführen oder wünschen Sie weitere Informationen?

Dann senden Sie eine E-Mail an stay@recreatieparkdewielen.nl