Recreatiepark De Wielen
Die Räder

Parkordnung

Parkordnung

(Mai 2023)

Die Parkordnung bildet zusammen mit den Allgemeinen Bedingungen, die für den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Freizeitpark De Wielen gelten, eine Einheit. Die korrekte Einhaltung der Parkordnung garantiert die Sicherheit unserer Gäste. Wir hoffen daher auf Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis. Alle Begriffe, die in der Parkordnung verwendet werden, entsprechen den Definitionen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind.

Allgemeines

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Der Erholungspark De Wielen besteht aus einem Bungalow- und Chaletpark. Es gibt einen gemeinsamen Verwalter. Dieses Reglement gilt für den gesamten Park. Die Bungalows und die meisten Chalets sind sowohl im Sommer als auch im Winter bewohnbar. Der Erholungspark verfügt über keine Rezeption. Die Parkleitung ist immer erreichbar unter info@recretieparkdewielen.nl, oder per Telefon und Whatsapp unter 0224237777.
Das Restaurant 't Parkhuys ist in der Hochsaison täglich geöffnet, an den Wochenenden oft auch außerhalb der Saison oder zu deutlich gekennzeichneten Zeiten. Im Sommer bietet das Parkhuys verschiedene Angebote wie Snacks, Mahlzeiten, Fahrradverleih, frische Sandwiches usw.

Nachtruhe

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Zwischen 22 Uhr und 9 Uhr morgens sollte im Park (Nacht-)Ruhe herrschen. Außerdem ist es gut, immer Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Radios, Fernseher, Instrumente, laute Unterhaltungen usw. sollten keinen störenden Lärm verursachen. Bei allgemeinen (Park-)Festen, die im Voraus bei oder von den Verwaltern angekündigt wurden, kann davon abgewichen werden.

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(Umbau-)Arbeiten oder andere störende Arbeiten dürfen an Sonntagen und in den Monaten Mai bis September keine Belästigung anderer Parkgäste verursachen. Normale Gartenpflege ist erlaubt.

Wasser oder Strom anzapfen

Es ist nicht erlaubt, Strom oder Wasser von fremdem Eigentum, öffentlichen Gebäuden oder Gegenständen wie Laternenmasten zu zapfen.

Vorgaben

Störungen an Wasser-, Kanal-, Kabel- und/oder Stromleitungen sind unverzüglich dem Verwalter zu melden. Die Bewohner sollten zunächst ihre eigenen Sicherungen sowie die Sicherung im Stromkasten überprüfen, bevor sie den Verwalter einschalten. Es ist nicht gestattet, Tücher, Binden, Windeln usw. in die Toilette zu spülen. Das Abwassersystem ist dafür nicht ausgelegt. Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen, die dadurch verursacht werden, werden dem Eigentümer des verursachenden Bungalows oder Chalets in Rechnung gestellt.

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Brandschutz

Um Brandgefahren vorzubeugen, ist das Anlegen von Lagerfeuern etc. verboten. Grillen und Gartenkamine sind erlaubt, nur im Falle eines Wetteralarms (z.B. extreme Trockenheit) ist dies verboten. Bitte beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen und stellen Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit. Um andere nicht zu belästigen, sollten Standort und Windrichtung beachtet und der Grill oder Gartenkamin mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen entfernt aufgestellt werden. Offenes Feuer ist verboten!

Feuerwerk

Für den Freizeitpark gilt ein generelles Feuerwerksverbot.

Motorisierter Verkehr

Autos sind im Park erlaubt. Ziel ist es, den Park autofrei zu halten. Notdienste und Rettungsdienste können den Park rund um die Uhr betreten und verlassen. Im Prinzip ist 1 Kraftfahrzeug pro Unterkunft erlaubt. Kraftfahrzeuge von Besuchern sind nicht erlaubt. Das Parken erfolgt auf den dafür vorgesehenen Flächen. Das Parken auf den Straßen ist zu jeder Zeit verboten. Bei Verstößen gegen die Parkvorschriften behält sich der Verwalter das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen oder entfernen zu lassen. Das Parken auf dem allgemeinen Parkplatz an der Einfahrt vom Killemerweg aus ist möglich, sofern dort ein Platz vorhanden ist. Das Parken auf den anderen allgemeinen Parkplätzen in der Nähe des Bungalow-Teils des Parks ist nur nach Genehmigung durch die Direktion erlaubt. Fußgänger und Radfahrer haben immer Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Schwerer Verkehr, ab 3.000 kg, ist aufgrund des Zustands der Straßen nicht erlaubt. Sollten Sie dennoch ein solches Fahrzeug zulassen, gehen eventuelle Schäden zu Ihren Lasten. Es ist nicht erlaubt, im Park schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Im Übrigen gilt die niederländische Straßenverkehrsordnung. Für Notfälle und die Versorgung (der Rettungsdienste) müssen Wege, Zufahrten und Schranken stets frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben. Die markierten Stellplätze für die Feuerwehr sollten immer frei bleiben.

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Abfall

Gebräuchliche Abfälle werden in Gartenabfälle, Plastik und Getränkekartons, Papier und Pappe, Glas und Restmüll getrennt. Es ist nicht erlaubt, Abfälle neben den Containern oder anderswo im Park abzustellen. Der Hausmüll wird in zugebundenen Müllsäcken in den Containern an den Entsorgungsstellen entsorgt. Chaletbesitzer und ihre Gäste am Eingang bei der Dorpsstraat und Bungalowbesitzer und ihre Gäste am Eingang beim Killemerweg. In den grünen Container gehören keine größeren Teile von Bäumen oder Sträuchern. Auch schwarze Erde gehört nicht in diesen Container. In Absprache mit dem Hausmeister kann diese Erde anderweitig entsorgt werden. Chemische Kleinabfälle wie Batterien, Farbreste, Altöl usw. können in der Regel in dem Geschäft entsorgt werden, in dem die Gegenstände gekauft wurden. Unbenutzte Medikamente können in den meisten Apotheken abgegeben werden. Werfen Sie Medikamente niemals in die Toilette oder den Ausguss. Medikamentenrückstände lassen sich nur schwer aus dem Wasser entfernen. Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Teppiche usw. sollten nicht im Park zurückgelassen werden. Der Parkverwalter kümmert sich um die Entsorgung von Sperrmüll. An einem festen Tag im Monat holt der Parkverwalter den Sperrmüll ab. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an den Parkverwalter. Die Kosten für diesen Service sind Teil der jährlichen Müllabfuhrkosten, die mit den Bungalowbesitzern abgerechnet werden. Es handelt sich dabei um "normalen" Sperrmüll, der keine Abbrucharbeiten, Umbaumaterialien oder andere großvolumige Gegenstände umfasst. Für diese Abfälle ist der Eigentümer jederzeit (finanziell) verantwortlich.

Haustiere

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Haustiere dürfen keine Belästigung für andere Gäste oder Eigentümer darstellen. Haustiere sind in den öffentlichen Bereichen des Parks, wie Schwimmbad, Spielplatz, Sportplatz und Kegelbahn, nicht erlaubt. Hunde sind erlaubt, wenn sie an der Leine geführt werden. Hunde dürfen nur außerhalb des Bungalow- und Bungalowbereichs ausgeführt werden. Es ist auch nicht erlaubt, auf dem Parkplatz am Wasser entlang zu laufen. Sollte Ihr Haustier unerwartet auf dem Gelände koten, sind Sie verpflichtet, dies sofort zu beseitigen. Es ist daher obligatorisch, eine Schaufel oder einen Beutel mitzuführen. Es ist nicht empfehlenswert, den Hund in Begleitung von (kleinen) Kindern spazieren zu führen.

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Freizeitaktivitäten

Die Nutzung der Einrichtungen des Parks erfolgt auf eigene Gefahr. Das Schwimmbad ist vom 1. Mai bis 15. September von 09:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Es gibt keine Aufsicht. Kinder unter 8 Jahren oder Kinder/Personen ohne Schwimmschein dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe oder im Schwimmbad aufhalten. Luftmatratzen, Gummiboote usw. sind im Schwimmbad nicht erlaubt. Das Rauchen und die Verwendung von Glasmaterialien sind verboten. Das Becken ist 1,40 m tief, daher ist das Tauchen verboten. Der Spielplatz ist Sommer wie Winter von 9 bis 21 Uhr geöffnet. Dort ist das Rauchen verboten, um Verbrennungen an den Spielgeräten zu vermeiden und die Kleinsten zu schützen. Um zu verhindern, dass der Spielplatz zum Tummelplatz wird, wird um die Mithilfe der Eltern gebeten. Es ist nicht erlaubt, De Wielen mit Booten oder Flößen zu befahren. Für das Angeln ist eine Erlaubnis erforderlich. Fußballspielen und andere Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Ballspiele sind nicht erlaubt, wenn sie das Eigentum anderer beschädigen könnten.

Folgen von Verstößen gegen die Regeln

Den Anweisungen des Parkleiters ist jederzeit Folge zu leisten. Halten sich Besucher nicht an die Parkordnung, ist der Parkleiter berechtigt, Besucher, Eigentum und Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen, ohne dass die entfernte Person Anspruch auf Schadenersatz hat. In allen Fällen, die nicht in dieser Parkordnung geregelt sind, entscheidet der Parkleiter u.a. in Absprache mit dem Vorstand des VvE.

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