Parkordnung
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Parkordnung
Zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Freizeitpark De Wielen gelten, bilden die Parkordnung ein Ganzes. Die korrekte Einhaltung der Parkordnung gewährleistet die Sicherheit unserer Gäste. Wir hoffen daher auf Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis. Alle in der Parkordnung verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemein
Der Freizeitpark De Wielen besteht aus einem Bungalow- und Chaletpark. Es gibt einen gemeinsamen Manager. Diese Regelungen gelten für den gesamten Park. Die Bungalows und die meisten Chalets sind im Sommer und Winter bewohnbar. Der Freizeitpark hat keine Empfangsfunktion. Die Parkverwaltung ist jederzeit über de info@recretieparkdewielen.nl oder per Telefon und WhatsApp unter 0224237777 erreichbar.
Das Eetcafé 't Parkhuys ist in der Hochsaison täglich geöffnet, oft auch am Wochenende oder zu klar angegebenen Zeiten. Im Sommer bietet Het Parkhuys verschiedene Einrichtungen wie Snacks, Mahlzeiten, Fahrradverleih, frische Sandwiches usw.
Nachtschlaf
Zwischen 22 und 9 Uhr muss Ruhe im Park herrschen. Darüber hinaus ist es gut, jederzeit Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Radios, Fernseher, Instrumente, laute Gespräche etc. dürfen keine störenden Geräusche erzeugen. Bei allgemeinen (Park-)Festlichkeiten, die vorab bei oder durch die Betreiber angekündigt wurden, kann hiervon abgewichen werden.
Aktivitäten
An Sonntagen und in den Monaten Mai bis September dürfen Bauarbeiten oder andere störende Arbeiten keine Belästigungen für andere Erholungssuchende im Park verursachen. Die normale Gartenpflege ist erlaubt.
Wasser oder Strom ablassen
Es ist nicht gestattet, Strom oder Wasser aus fremden Grundstücken, öffentlichen Gebäuden oder Gegenständen wie Laternenpfählen zu entnehmen.
Störungen
Störungen an Wasser-, Abwasser-, Kabel- und/oder Elektroleitungen sind unverzüglich dem Verwalter zu melden. Die Bewohner müssen zunächst ihre eigenen Sicherungen sowie die Sicherung im Stromkasten überprüfen, bevor sie den Verwalter anrufen. Es ist nicht gestattet, Feuchttücher, Damenbinden oder Windeln usw. in die Toilette zu spülen. Die Kanalisation ist dafür nicht ausgelegt. Die Kosten für die Beseitigung der dadurch verursachten Verstopfungen werden vom Eigentümer des verursachenden Bungalows oder Chalets erstattet.
Brandschutz
Um Brandgefahren vorzubeugen, ist das Anlegen von Lagerfeuern etc. verboten, jedoch nur bei Unwetteralarm (z. B. bei extremer Trockenheit). Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen und stellen Sie sicher, dass Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher haben. Um anderen keine Unannehmlichkeiten zu bereiten, müssen der Standort und die Windrichtung berücksichtigt werden und der Abstand zum Grill oder Gartenkamin muss mindestens 3 Meter betragen von Bäumen, Sträuchern usw.; es werden Zäune aufgestellt. Offenes Feuer ist verboten!
Feuerwerk
Im Freizeitpark gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
Motorisierter Transport
Autos sind im Park erlaubt. Ziel ist es, den Park autofrei zu halten. Grundsätzlich ist 1 Kraftfahrzeug pro Unterkunft erlaubt. Kraftfahrzeuge der Besucher sind nicht gestattet. Das Parken erfolgt an den dafür vorgesehenen Plätzen. Das Parken auf den Straßen ist jederzeit verboten. Bei Verstößen gegen die Parkordnung behalten sich die Betreiber das Recht vor, das Fahrzeug auf dem allgemeinen Parkplatz an der Einfahrt vom Killemerweg entfernen zu lassen, sofern dort Platz ist. Das Parken auf den anderen allgemeinen Parkplätzen im Bungalowteil des Parks ist nur mit Genehmigung der Verwaltung gestattet. Fußgänger und Radfahrer haben stets Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Schwerverkehr ab 3.000 kg ist aufgrund der Straßenbeschaffenheit nicht gestattet. Sollten Sie dennoch ein solches Fahrzeug zulassen, gehen etwaige entstehende Schäden zu Ihren Lasten. Im Park darf nicht schneller als im Schritttempo gefahren werden. Darüber hinaus gelten die niederländischen Verkehrsregeln. Im Hinblick auf Notfälle und An- und Abfahrten (von Rettungsdiensten) müssen Wege, Zufahrtsstraßen und Absperrungen stets frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben. Die gekennzeichneten Feuerwehrpositionen müssen stets frei bleiben.
Abfall
Der normale Müll wird in Gartenabfälle, Plastik- und Trinkkartons, Papier und Pappe, Glas und Restmüll getrennt. Es ist nicht gestattet, Abfälle neben den Containern oder anderswo im Park abzustellen. Der Hausmüll wird in fest verschlossenen Hausmüllsäcken in den Containern auf den Deponien abgelagert. Chaletbesitzer und ihre Gäste am Eingang an der Dorpsstraat und Bungalowbesitzer und ihre Gäste am Eingang am Killemerweg. Es ist nicht beabsichtigt, größere Teile von Bäumen oder Sträuchern in den Grüncontainer zu stellen. Auch Schwarzerde gehört nicht in diesen Behälter. In Absprache mit dem Manager kann diese Erde auch an anderer Stelle entsorgt werden. Kleinere chemische Abfälle, einschließlich Batterien, Farbreste, Altöl usw., können in der Regel in dem Geschäft zurückgegeben werden, in dem die Artikel gekauft wurden. Sie können unbenutzte Arzneimittel in den meisten Apotheken zurückgeben. Werfen Sie Medikamente niemals in die Toilette oder ins Waschbecken. Rückstände von Arzneimitteln lassen sich nur schwer aus dem Wasser entfernen. Sperrmüll wie Paletten, Haushaltsgeräte, Gartenstühle, Teppiche usw. dürfen nicht im Park gelassen werden. Der Parkmanager kümmert sich um die Entsorgung des Sperrmülls. Der Parkmanager holt den Sperrmüll an einem festen Tag im Monat ab. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich an den Parkmanager wenden. Die durch diesen Service entstehenden Kosten sind Teil der jährlichen Müllentsorgungskosten, die mit den Bungalowbesitzern abzurechnen sind. Dies gilt nicht für den Abriss. Renovierungsmaterialien oder andere großvolumige Gegenstände. Der Eigentümer ist zu jeder Zeit (finanziell) für diesen Abfall verantwortlich.
Haustiere
Haustiere dürfen andere Gäste oder Besitzer nicht belästigen. Haustiere sind in den öffentlichen Bereichen des Parks, wie dem Schwimmbad, dem Spielplatz, dem Sportplatz und dem Bouleplatz, nicht gestattet. Führen Sie Hunde nur außerhalb des Bungalow- und Chaletgeländes aus. Auch das Auspowern auf dem Parkplatz am Wasser ist nicht gestattet. Wenn Ihr Haustier unerwartet sein Geschäft auf dem Gelände verrichtet, sind Sie verpflichtet, es sofort aufzuräumen. Es ist daher zwingend erforderlich, eine Schaufel oder einen Beutel dabei zu haben. Es wird nicht empfohlen, mit (kleinen) Kindern einen Hund auszuführen.
Freizeitaktivitäten
Die Nutzung der Parkanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Schwimmbad ist vom 1. Mai bis 15. September von 9.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Es gibt keine Aufsicht. Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr oder Kindern/Personen ohne Schwimmdiplom ist der Zutritt zum und in der Nähe des Schwimmbades ohne Aufsicht nicht gestattet. Luftmatratzen, Schlauchboote etc. sind im Schwimmbad nicht gestattet. Das Rauchen und die Verwendung von Glasmaterialien sind verboten. Das Schwimmbad ist 1,40 Meter tief, daher ist das Tauchen im Sommer und Winter von 9.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Um Brandflecken an den Spielgeräten vorzubeugen und die Kleinsten zu schützen, ist das Rauchen verboten. Es muss verhindert werden, dass der Spielplatz zu einem Treffpunkt wird. Die Mitarbeit der Eltern ist nicht gestattet. Für das Angeln ist eine Genehmigung erforderlich. Fußball und andere Ballspiele sind nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Ballspiele sind nicht gestattet, wenn dadurch das Eigentum anderer beschädigt werden könnte.
(Kommerzielle) Aktivitäten
Die Durchführung (kommerzieller) Aktivitäten, einschließlich Weiterverkauf von Eintrittskarten, Werbung, Recherchen, Sammlungen, Anbieten von Waren und Dienstleistungen, Förderung (religiöser) Überzeugungen oder Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände des Recreatiepark De Wielen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Folgen eines Regelverstoßes
Den Anweisungen des Parkmanagers ist jederzeit Folge zu leisten. Wenn Besucher die Parkregeln nicht einhalten, ist der Parkmanager berechtigt, Besucher, Eigentum und Fahrzeuge vom Gelände zu entfernen, ohne dass die entfernte Person Anspruch auf Entschädigung hat. In allen Fällen, in denen diese Parkregeln nicht gelten Bei Bedarf entscheidet der Parkmanager in Absprache mit dem Vorstand des VvE.