Sie können Ihren Bungalow oder Ihr Chalet weiterhin so oft wie möglich selbst nutzen. Allerdings müssen Sie den Zeitplan rechtzeitig über das Login des Eigentümers blockieren.
So ist die persönliche Nutzung im Vertrag definiert.
1.2. Buchungen für den persönlichen Gebrauch (auch oder gerade durch (Schwieger-)Eltern und Personen, die zur Familie des Vermieters gehören) sind auch während des Kalenderjahres möglich, wenn das Mietobjekt noch nicht vermietet ist. Buchungen sind ausschließlich über den Eigentümer-Login vorzunehmen.